Man benötigt nicht immer die gesamte Fachkompetenz, besonders in den speziellen Fachgebieten wie Kältemittel, Kälteanlagen und Wärmepumpen. Dieses oder der Mangel an Kapazität und Erfahrung kann einen Bedarf für die Beratungsdienste erfordern. SRC liefert externe und unabhängige Beratungskompetenz.
Es werden viele Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen gestellt. Neben der Funktionstüchtigkeit ist die klimafreundlichkeit sehr wichtig.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Fluorkohlenwasserstoffe zu reduzieren. Es handelt sich dabei um die Wahl des Kältemittels, den Energieverbrauch, regelmässige Wartung, Lebensdauer und die Wiederverwendung der Materialien. SRC hat die Kompetenz für die Technologie und Vorschriften und kann eine solide Grundlage für eine gute Entscheidungsfindung bieten.
F-GAS VERORDNUNG
HFKW – Kältemittel sind Klimagase die zur Klimerwärmung beitragen, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Dichte Systeme und verantwortungsvolle Hantierung des HFCK bei der Installation, Gebrauch bis zur Verschrottung der Kälteanlage/Wärmepumpe, schliesst das Problem des Klimaabgas Ausstosses aus. Das Hilfsmittel der Behörden ist die F-Gasverordnung EU nr. 517/2014. Diese reguliert die HFKW Kältemittel in Kälteaapparaten, Kälteanlagen und Wärmepumpen, samt dem Gebrauch, Recycling und der Vernichtung. In der originalen F-Gasverordnung gibt es auch einen Plan für die Beschränkung von HFKW in der EU. Diesen Teil haben die norwegischen Behörden herausgenommen und mit einem eigenen Beschränkungsplan erstattet.
Generell kann man sagen, dass die F-Gasverordnung die HFKW Periode von 2020-2030 allmählich erstattet wird von Kältemitteln mit weniger Klimaeinfluss. Gleichzeitig wird eine Knappheit und Preissteigerung von HFKW mit hohem GWP erwartet, wenn die auf dem Markt verfügbare Menge reduziert wird.
SCR kennt die F-Gasverordnung von der Arbeit bei AREA, der europäischen Kältefachvereinigung, die auch der fachlicher Berater der EU Kommission in Sachen F-Gasverordnung ist, und als Fachausschuss der Isovator Zertifizierung. SRC nimmt deshalb gerne Anfragen über die F-Gasverordnung an, bei Bedarf von Information oder Beratung.
RISIKOBEWERTUNG
Die Vorschrift für die Handhabung von gefährlichen Stoffen erfordert dass Anlagen unter Druck risikobewertet werden müssen, bevor Sie in Betrieb genommen werden.
Das bedeutet, dass alle Kältenlagen und Wärmepumpen risikobewertet werden müssen, egal mit welchem Kältemittel sie betrieben werden sollen.
Die technologische Änderung hin zu klimafreundlichen Kältemitteln, die brandgefährlich, giftig oder nur mit sehr hohem Druck angwendet werden können, haben die Notwendigkeit für eine richtige Risikobewertung verstärkt.
Bei Eintragungen von neuen Anlagen oder Änderungen bei existierenden Anlagen, soll eine Risikoanalyse ausgeführt werden, die unerwünschte Ereignisse identifiziert die entstehen können und Folgen für das Leben, Gesundheit, Umwelt und materialle Werte haben können. Die Analyse ist ein Teil der Projektierung und soll in Verbindung mit der Installation und Inbetriebnahme aktualisiert werden.
Als norwegischer Experte in europäischen Arbeitsgruppen für Sicherheitsstandards, hat SRC breite Kompetenz und Wissen über die Risikobewertung von Kälteanlagen und Wärmepumpen und Spezial Kompetenz für brandgefährliche Kältemittel.
KÄLTEMITTEL
Heutzutage gibt es es kein perfektes Kältemittel mehr und die grosse Frage ist, welches Kältemittel man wählen soll. Ausser thermodynamischen und technischen Eigenschaften, müssen klimafreundlichkeit, Sicherheit, Preis, Zugang, Kompetenz, Gesetze und Vorschriften in Betracht gezogen werden. Keine Wahl ist perfekt, es ist eher eine Abwägung der Möglichkeiten, die am Ende bestimmen welches Kältemittel am besten für Ihre Kälteanlage oder Wärmepumpe geignet ist.
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